Ihr Weg zur Kur
Beratung: der erste Schritt in Richtung Kur
Bei uns beginnt eine Kur oft lange vor der Ankunft unserer Gäste. Die Beantragung von Vorsorgemaßnahmen ist zum Teil kompliziert. Deshalb helfen, beraten und vermitteln wir gern. Rufen Sie uns einfach an.
Der Kurantrag
Zur Beantragung der Kur benötigen Sie ein ärztliches Attest. Dieses bekommen Sie in einer der 1500 Beratungs- und Vermittlungsstellen des Deutschen Müttergenesungswerkes, der Krankenkassen oder bei den Beratungsstellen der AWO Thüringen.
Empfehlenswert ist es auch, einen Sozialbericht mit einzureichen.
Die Unterlagen geben Sie an Ihre Krankenkasse weiter.
Mit dem Kind zur Kur
Falls die Kinder kurbedürftig sind, brauchen sie ein Attest vom Kinderarzt. Dieses ergänzen Sie durch Gutachten oder Berichte von Beratungsstellen, Fachärzten oder Psychologen.
Kinder ohne Erkrankung können ihre Mutter begleiten, wenn eine Trennung von der Mutter nicht zumutbar oder eine anderweitige Unterbringung nicht möglich ist.